Jeder in der Bundesrepublik Deutschland vom Eisenbahn-Bundesamt Referat 21 anerkannte Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich.
Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand mit schriftlicher Mitteilung an den Antragsteller.
Mit der Mitgliedschaft in der vpi-EBA ist auch die Mitgliedschaft in der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V. verbunden. Jedes Mitglied, dessen Anerkennung als vom Eisenbahn-Bundesamt Referat 21 anerkannter Prüfsachverständige nicht erloschen ist, besitzt gleiches und unbeschränktes Stimmrecht sowie aktives und passives Wahlrecht zu den Ämtern des Vereins.
Grundlagen der Mitgliedschaft sind die Satzung der vpi-EBA sowie das schriftliche Anmeldeformular.