Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wurde 1994 gegründet und ist einzige Sicherheitsbehörde für die Eisenbahnen in Deutschland und die zuständige Aufsichtsbehörde für alle bundeseigenen Eisenbahnen sowie für die Eisenbahnunternehmen, die zwar nicht in Bundesbesitz sind, aber einer Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung bedürfen. Der Aufsicht durch das EBA unterliegen somit mehr als 2/3 aller Eisenbahnunternehmen in Deutschland.
Die Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes sind weit gefächert, neben Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen, Zulassungen von Fahrzeugen, etc. gehört auch die Eisenbahnaufsicht dazu.
Im Rahmen der Eisenbahnaufsicht prüft das EBA unter anderem, ob bei der Erstellung, dem Betrieb und der Instandhaltung von Infrastrukturanlagen die geltenden rechtlichen Vorschriften, Regelwerke und Sicherheitsanforderungen eingehalten sind.
Mit seinem Referat 21 (Aufsicht und Überwachung, Zulassung, etc.) in der Abteilung 2 (Anlagen) ist das Eisenbahn-Bundesamt fachlich zuständig für die Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich. Das Referat 21 erkennt die Prüfsachverständigen an und führt diese namentlich in Listen. Dazu gehören u.a. die Listen für die Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich für die Geotechnik, für den Ingenieurbau und für den vorbeugenden Brandschutz. Diese Listen enthalten auch die Dauer der jeweiligen fachlichen Anerkennung.
Links:
Gesetze/Regelwerke
Verwaltungsvorschriften
Listen der (Prüf-)Sachverständigen
Anerkennung durch das EBA