Notwendigkeit der Vorlage von Fortbildungsnachweisen

15.07.2026

In seinem Schreiben vom 10.07.2026 macht das Eisenbahn-Bundesamt auf die Notwendigkeit der Nachweise über den Besuch relevanter Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Verlängerung der bestehenden Anerkennung aufmerksam.
Demnach sind diese in einer vollständigen Übersichtsliste einzureichen. Das Eisenbahn-Bundesamt behält sich jedoch vor, ggf. Teilnahmebescheinigungen o.ä. als Nachweis anzufordern.

Schreiben des EBA vom 10.07.2026 [PDF]