Einführung - Verfügung zum Einsatz von Prüfsachverständigen

20.08.2025

Gemäß §4b Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) prüfen Prüfsachverständige im Auftrag der Eisenbahnen, der Hersteller und der Sicherheitsbehörden oder der Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder die Einhaltung der nationalen technischen Vorschriften. Die Anerkennung und der Einsatz der Prüfsachverständigen ist in der Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung (EPSV) geregelt.
Die Verfügung gibt Hinweise zur Prüfung durch Prüfgemeinschaften, der frühzeitigen Einbindung von Prüfsachverständigen bei schwierigen oder großen Bauprojekten, zu Prüfung von Eisenbahnbrücken und sonstigen konstruktiven Ingenieurbauwerken nach Richtlinie 804 sowie zur Prüfung von Erdbauwerken und sonstigen Geotechnischen Bauwerken nach Richtline 836 und Tunneln nach Richtlinie 853 und regelt den Einsatz von Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich im Fachbereich Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau.

Verfügung des EBA vom 14.08.2025 [PDF]